Oberlandesgericht Köln, 2025-03-31, 5 U 106/24

5 U 106/24Tribunal supérieur31 mars 2025

Regest

Im Falle einer Unterbringung und Behandlung nach PsychKG richten sich mögliche Ersatzansprüche des Untergebrachten und Patienten nicht gegen die behandelnden Ärzte und die - privatrechtlich organisierte - Klinik, da sie in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 106/24 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-31

Aktenzeichen: 5 U 106/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0331.5U106.24.00

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Leitsätze

Im Falle einer Unterbringung und Behandlung nach PsychKG richten sich mögliche Ersatzansprüche des Untergebrachten und Patienten nicht gegen die behandelnden Ärzte und die - privatrechtlich organisierte - Klinik, da sie in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig werden.

Tenor

  1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 21.08.2024 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 25 O 305/22 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

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