Oberlandesgericht Köln, 2025-02-12, 28 Wx 7/24

28 Wx 7/24Tribunal supérieur12 févr. 2025

Regest

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermAnlG befreit nur von der Erstellung eines weiteren Verkaufsprospektes hinsichtlich einer Teilemission. Der Emittent bleibt in diesem Fall weiter gemäß § 23 VermAnlG zur Veröffentlichung eines Jahresberichts verpflichtet. Eine weitergehende Befreiung von den Bestimmungen des zweiten und dritten Abschnittes des VermAnlG war vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 28 Wx 7/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-12

Aktenzeichen: 28 Wx 7/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0212.28WX7.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: HGB § 335, § 335a VermAnlG § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 23, § 26 Abs. 2

Leitsätze

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermAnlG befreit nur von der Erstellung eines weiteren Verkaufsprospektes hinsichtlich einer Teilemission. Der Emittent bleibt in diesem Fall weiter gemäß § 23 VermAnlG zur Veröffentlichung eines Jahresberichts verpflichtet.

Eine weitergehende Befreiung von den Bestimmungen des zweiten und dritten Abschnittes des VermAnlG war vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Tenor

  • Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.11.2024 wird zurückgewiesen.
  • Die Gerichtskosten trägt die Rechtsbeschwerdeführerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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