Oberlandesgericht Köln, 2024-07-12, 6 U 155/23

6 U 155/23Tribunal supérieur12 juil. 2024

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 155/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-12

Aktenzeichen: 6 U 155/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0712.6U155.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.11.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 141/22 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch, 10.000 € im Hinblick auf den Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe in Bezug auf den Unterlassungs- und Auskunftsanspruch und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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