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19 U 70/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-05-06, 19 U 70/23
19 U 70/23Tribunal supérieur6 mai 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 19 U 70/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0506.19U70.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 24.065,56 € festgesetzt.
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