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24 U 152/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-03-14, 24 U 152/22
24 U 152/22Tribunal supérieur14 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 24 U 152/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0314.24U152.22.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
I. Auf die Berufungen der Kläger und der Beklagten wird das Teilurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.10.2022 - 19 O 256/21 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zu 4/15 und die Beklagte zu 1/5. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Auskunftsanspruchs gemäß Tenor zu 3. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Im Übrigen können die Parteien die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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