Oberlandesgericht Köln, 2024-02-09, 2 Ws 55/24

2 Ws 55/24Tribunal supérieur9 févr. 2024

Regest

Vor der Erteilung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 StGB hat das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht die für seine Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 55/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-09

Aktenzeichen: 2 Ws 55/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0209.2WS55.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB § 68b Abs. 1 Nr. 10

Leitsätze

Vor der Erteilung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 StGB hat das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht die für seine Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Verurteilten wird die Weisung zu Ziffer 3 Buchstabe d) des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 07.12.2023 aufgehoben.

Die Sache wird insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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