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15 U 45/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-25, 15 U 45/23
15 U 45/23Tribunal supérieur25 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 15 U 45/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0125.15U45.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. März 2023 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 107/22 - wird zurückgewiesen.
Die Zurücknahme der Berufung der Beklagten gegen das vorbezeichnete Urteil hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Die Kostenentscheidungen beider Instanzen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Soweit der Berufungsantrag zu a zurückgewiesen wird, wird die Revision zugelassen.
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