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19 U 48/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-19, 19 U 48/23
19 U 48/23Tribunal supérieur19 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-19
Aktenzeichen: 19 U 48/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0119.19U48.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.03.2023 (30 O 421/21) abgeändert und – wie folgt – neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.525,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorprozessualen Tätigkeit des Rechtsanwalts Q. M. in Höhe von 1.021,00 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.525,37 € festgesetzt.
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