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24 U 15/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-12-21, 24 U 15/23
24 U 15/23Tribunal supérieur21 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-21
Aktenzeichen: 24 U 15/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1221.24U15.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am 30.12.2022 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 108/22 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die zuerkannte Verzinsung gemäß Tenor zu 5. wie folgt lautet:
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 10% die Beklagten zu 1) - 3) als Gesamtschuldner und zu weiteren 90% die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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