Oberlandesgericht Köln, 2023-10-20, 6 U 20/21

6 U 20/21Tribunal supérieur20 oct. 2023

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 20/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-20

Aktenzeichen: 6 U 20/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1020.6U20.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §4 Nr.3

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 252/19) vom 20.01.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, die Kosten der Revision und die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € hinsichtlich der Unterlassung, in Höhe von 10.000 € hinsichtlich der Auskunft und Rechnungslegung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 50.000 € hinsichtlich der Unterlassung, von 10.000 € hinsichtlich der Auskunft und Rechnungslegung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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