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36 Not 6/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-10-11, 36 Not 6/23
36 Not 6/23Tribunal supérieur11 oct. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-11
Aktenzeichen: 36 Not 6/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1011.36NOT6.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Auf die Klage wird die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 16.06.2023 zum Aktenzeichen I R 371 Sdh. II, zugestellt am 23.06.2023 2023 teilweise abgeändert und das darin gegen die Klägerin verhängte Bußgeld auf 1.750,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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