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14 UF 42/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-07-03, 14 UF 42/23
14 UF 42/23Tribunal supérieur3 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-03
Aktenzeichen: 14 UF 42/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0703.14UF42.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat - Familiensenat
schluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bergisch Gladbach vom
18.11.2022 (26b F 24/22) teilweise abgeändert und zur Klarstellung ins-
gesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller halb-
jährlich spätestens am Freitag der der Zeugnisausgabe nachfol-
genden Kalenderwoche Folgendes zu übersenden:
• das jeweils aktuelle Halbjahreszeugnis bzw. nach Beendigung der
Schule zusätzlich Belege über den aktuellen Stand der Ausbil-
dung,
• ein aktuelles Passfoto oder ein vergleichbares Foto in Halbpor-
traitform (Oberkörper/Kopf frontal) von N.,
eine Auflistung der erfolgten Arztbesuche unter Benennung der
aufgesuchten Ärzte inkl. deren Kontaktdaten unter Angabe des
Besuchsgrundes,
• einen zusammenhängen, nicht sich in Stichpunkten erschöpfen-
den Bericht über die aktuellen Freizeitaktivitäten (Sport, Compu-
terspiele, sonstiges Freizeitverhalten, Art der Treffen mit Freunden
ohne deren Namensnennung) und die erfolgten Urlaube (Land
und Region),
einen zusammenhängenden, nicht in Stichpunkten verfassten Be-
richt über sonstige relevante Umstände, die von erheblicher Be-
deutung im Sinne des § 1628 BGB sind.
deseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
gesetzt.
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