Oberlandesgericht Köln, 2023-05-22, 20 W 8/23

20 W 8/23Tribunal supérieur22 mai 2023

Regest

Verlangt ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Widerspruchs nach § 5 a VVG a.F. die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages, ist bei der Streitwertfestsetzung auch ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 19.12.2018 – IV ZB 10/18, juris). Dies gilt auch für den Gebührenstreitwert.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 W 8/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-22

Aktenzeichen: 20 W 8/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0522.20W8.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: VVG § 5a GKG § 43 GKG § 44

Leitsätze

Verlangt ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Widerspruchs nach § 5 a VVG a.F. die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages, ist bei der Streitwertfestsetzung auch ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 19.12.2018 – IV ZB 10/18, juris). Dies gilt auch für den Gebührenstreitwert.

Tenor

Die Streitwertbeschwerde der Klägerin vom 31.03.2023 gegen die im Urteil des Landgerichts Köln vom 02.01.2023 – 26 O 120/22 – erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.