Oberlandesgericht Köln, 2022-12-23, 6 U 84/22

6 U 84/22Tribunal supérieur23 déc. 2022

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 84/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-23

Aktenzeichen: 6 U 84/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1223.6U84.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.04.2022 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 91/20 – wird hinsichtlich der Ziffern I 2, 3 sowie Ziffer III des angegriffenen Urteils als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
    1. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 5.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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