Oberlandesgericht Köln, 2022-12-16, 20 U 212/22

20 U 212/22Tribunal supérieur16 déc. 2022

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 U 212/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-16

Aktenzeichen: 20 U 212/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1216.20U212.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.06.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 12 O 310/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Kläger dem Zustandekommen des zwischen ihm und der Beklagten geschlossenen Versicherungsvertrags (Nummer N03) wirksam widersprochen hat.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.651,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2021 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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