Oberlandesgericht Köln, 2022-12-07, 1 RBs 373/22

1 RBs 373/22Tribunal supérieur7 déc. 2022

Regest

Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,-- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 373/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-07

Aktenzeichen: 1 RBs 373/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1207.1RBS373.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Normen: §§ 79 Abs. 1 Ziff. 5, 72 Abs. 2 OWiG

Leitsätze

Zur Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlusswege, wenn das Tatgericht eine Geldbuße von 1.500,-- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, nachdem die Verteidigung ihr Einverständnis unter der Bedingung erklärt hatte, dass „lediglich ein einmonatiges Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) verhängt“ werde

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 6. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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