projets
16 U 208/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-07, 16 U 208/21
16 U 208/21Tribunal supérieur7 sept. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 16 U 208/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0907.16U208.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.12.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 208/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 7.083,20 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.