projets
7 U 189/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-08-18, 7 U 189/21
7 U 189/21Tribunal supérieur18 août 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-18
Aktenzeichen: 7 U 189/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0818.7U189.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird das am 16.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az. 5 O 11/20, teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 43.656,50 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 45 % und das beklagte Land 55 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 79.835,85 € festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.