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2 Wx 129/22 2 Wx 131/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-28, 2 Wx 129/22 2 Wx 131/22
2 Wx 129/22 2 Wx 131/22Tribunal supérieur28 juin 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 2 Wx 129/22 2 Wx 131/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0628.2WX129.22.2WX131.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17.05.2022 wird der am 19.04.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Eschweiler, 42 VI 867/21, aufgehoben und ihr Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten als Miterben zu je ½-Anteil ausweist, zurückgewiesen.
Gerichtskosten dieses Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in beiden Instanzen findet nicht statt.
II.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 19.05.2022 gegen den am 19.04.2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Eschweiler, 42 VI 867/21, wird als unzulässig verworfen.
Die Gerichtskosten dieses Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in beiden Instanzen findet nicht statt.
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