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9 U 173/20•Oberlandesgericht Köln, 2022-05-24, 9 U 173/20
9 U 173/20Tribunal supérieur24 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-24
Aktenzeichen: 9 U 173/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0524.9U173.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 444/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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