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20 U 92/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-29, 20 U 92/21
20 U 92/21Tribunal supérieur29 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 20 U 92/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0429.20U92.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juni 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 340/20 – wird bezüglich des Berufungsantrages zu 4) als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Juni 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 340/20 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
III.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision wird für die Beklagte im Hinblick auf die Frage der Wirksamkeit der Beitragsanpassungsklausel in § 8b AVB, die in weiten Teilen § 8b MB/KK 2009 entspricht, zugelassen.
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