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25 U 60/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-06-15, 25 U 60/20
25 U 60/20Tribunal supérieur15 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-15
Aktenzeichen: 25 U 60/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0615.25U60.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.08.2020 (1 O 352/19) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
IIII.
Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 54.700,00 € festgesetzt.
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