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2 U 31/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-19, 2 U 31/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 2 U 31/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0519.2U31.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.05.2020 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 210/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung aus jenem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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