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5 U 129/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-28, 5 U 129/20
5 U 129/20Tribunal supérieur28 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 5 U 129/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0428.5U129.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.06.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 309/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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