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7 EK 5/18•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-25, 7 EK 5/18
7 EK 5/18Tribunal supérieur25 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 7 EK 5/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0225.7EK5.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin wegen überlanger Verfahrensdauer des Strafverfahrens LG Köln 109 KLs 9/12 als Entschädigung einen weiteren Betrag in Höhe von 1.200,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.200,00 € seit dem 18.09.2018 bis zum 30.04.2019 und aus 1.200,00 € seit dem 11.12.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 58 %, das beklagte Land 42 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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