Oberlandesgericht Köln, 2021-02-19, 6 U 103/20

6 U 103/20Tribunal supérieur19 févr. 2021

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 103/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-19

Aktenzeichen: 6 U 103/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0219.6U103.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 2 Nr. 1, 5a Abs. 6

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 33 O 138/19 - wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
    1. Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Unterlassungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 35.000 € leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten..
    1. Die Revision wird zugelassen.

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