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18 U 164/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-28, 18 U 164/20
18 U 164/20Tribunal supérieur28 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 18 U 164/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0128.18U164.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.08.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 7 O 77/19 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 52.049,04 € festgesetzt.
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