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24 U 48/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-21, 24 U 48/20
24 U 48/20Tribunal supérieur21 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 24 U 48/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0121.24U48.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.03.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 136/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 358.584,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2018 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 143.823,51 € vom 22.12.2018 bis zum 28.08.2019 zu zahlen abzüglich am 03.08.2020 gezahlter 24.987,66 €.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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