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20 U 29/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-15, 20 U 29/20
20 U 29/20Tribunal supérieur15 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-15
Aktenzeichen: 20 U 29/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0115.20U29.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 4 O 55/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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