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15 U 39/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-11-26, 15 U 39/20
15 U 39/20Tribunal supérieur26 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 15 U 39/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1126.15U39.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 (28 O 281/19) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2019 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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