Oberlandesgericht Köln, 2020-08-27, 18 U 288/19

18 U 288/19Tribunal supérieur27 août 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 18 U 288/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 18 U 288/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0827.18U288.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.11.2019 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.742,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 allroad quattro 2.0 TDI (FIN: A) zu zahlen und die Beklagte von außergerichtlichen Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte B GbR in Höhe von 1.100,51 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin ein Viertel der Kosten erster Instanz und ein Fünftel der Kosten der Berufung zu tragen; die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Zwangsvollstreckung betreibende Partei Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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