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2 Wx 131/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-07-22, 2 Wx 131/20
2 Wx 131/20Tribunal supérieur22 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-22
Aktenzeichen: 2 Wx 131/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0722.2WX131.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17.06.2020 wird der am 20.05.2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen – 9 VI 174/19 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 29.10.2019 auf Erteilung eines Alleinerbscheins wird zurückgewiesen.
Die durch das Verfahren entstandenen gerichtlichen Kosten einschließlich denjenigen des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
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