Oberlandesgericht Köln, 2020-07-21, 25 U 53/19

25 U 53/19Tribunal supérieur21 juil. 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 25 U 53/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-21

Aktenzeichen: 25 U 53/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0721.25U53.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung sowie der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.08.2019 – Az. 19 O 264/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.441,81 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.536,79 € vom 13.10.2018 bis zum 22.06.2020 und aus einem Betrag von 4.441,81 € ab dem 23.06.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW A Plus „Team“ 2,0 l TDI mit der FIN B.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs VW A Plus „Team“ 2.0 l TDI mit der FIN B in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Beklagte 26 % und der Kläger 74 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte 29 % und der Kläger 71 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.