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27 U 62/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-17, 27 U 62/19
27 U 62/19Tribunal supérieur17 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 27 U 62/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0617.27U62.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.08.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 554/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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