Oberlandesgericht Köln, 2020-05-14, 12 U 68/19

12 U 68/19Tribunal supérieur14 mai 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 12 U 68/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-14

Aktenzeichen: 12 U 68/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0514.12U68.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung der beiden Rechtsmittel im Übrigen das Urteil der 7. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Aachen vom 12.07.2019 – 7 O 371/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.592,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKWs VW A 2.0 l mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer B zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagte zu 47 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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