Oberlandesgericht Köln, 2020-05-11, 16 U 87/19

16 U 87/19Tribunal supérieur11 mai 2020

Regest

Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnheimvertrages nach § 12 Abs. 1 WBVG wegen wiederholterr Bedrohung und Verletzung der körperlichen Integrität der Mitarbeiter und Bewohner

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 U 87/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-11

Aktenzeichen: 16 U 87/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0511.16U87.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WBVG § 12 Abs. 1

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnheimvertrages nach § 12 Abs. 1 WBVG wegen wiederholterr Bedrohung und Verletzung der körperlichen Integrität der Mitarbeiter und Bewohner

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 02.04.2019 – 15 O 197/17 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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