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25 U 43/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-30, 25 U 43/19
25 U 43/19Tribunal supérieur30 avr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 25 U 43/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0430.25U43.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26.07.2019 (7 O 443/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 27.450,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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