Oberlandesgericht Köln, 2020-04-23, 12 U 118/19

12 U 118/19Tribunal supérieur23 avr. 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 12 U 118/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 12 U 118/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0423.12U118.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.08.2019 – 19 O 274/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.616,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Ŝkoda A 2.0 l mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 37 % und die Beklagte zu 63 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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