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16 W 7/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-15, 16 W 7/20
16 W 7/20Tribunal supérieur15 avr. 2020
Das Befangenheitsgesuch darf nicht dafür missbraucht werden, eine der Partei missliebige Prozessführung zu verhindern. Für die Überprüfung der Verfahrensführung des Gerichts und der materiellrechtlichen Auffassungen, die es seinen Entscheidungen zugrunde legt, sieht das Gesetz die Rechtsmittel in der Hauptsache vor.
Entscheidungsdatum: 2020-04-15
Aktenzeichen: 16 W 7/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0415.16W7.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 42 ZPO
Das Befangenheitsgesuch darf nicht dafür missbraucht werden, eine der Partei missliebige Prozessführung zu verhindern. Für die Überprüfung der Verfahrensführung des Gerichts und der materiellrechtlichen Auffassungen, die es seinen Entscheidungen zugrunde legt, sieht das Gesetz die Rechtsmittel in der Hauptsache vor.
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 21.2.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.2.2020 – 20 O 314/16 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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