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25 U 39/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-17, 25 U 39/19
25 U 39/19Tribunal supérieur17 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: 25 U 39/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0317.25U39.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 826 BGB
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.07.2019 (4 O 483/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil auf bis 25.000,00 € festgesetzt. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 25.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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