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2 U 37/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-04, 2 U 37/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 2 U 37/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0304.2U37.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.10.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 16 O 233/18, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das berufungsbeklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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