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28 U 50/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-30, 28 U 50/19
28 U 50/19Tribunal supérieur30 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 28 U 50/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0130.28U50.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.030,00 € festgesetzt.
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