Oberlandesgericht Köln, 2018-11-06, 2 X(Not) 3/18

2 X(Not) 3/18Tribunal supérieur6 nov. 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 X(Not) 3/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-06

Aktenzeichen: 2 X(Not) 3/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1106.2X.NOT3.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Senat für Notarsachen

Tenor

    1. Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Disziplinarverfügung der Beklagten vom 01.03.2018 (I W 433 Sdh V) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen den Kläger wird wegen schuldhafter Verletzung der ihm als Notar obliegenden Amtspflichten nach § 14 Abs. 1 S. 1 BNotO eine Geldbuße in Höhe von 750,00 € verhängt.

Wegen des Vorwurf, der Kläger habe durch die anwaltliche Vertretung der Gesellschafter A und B in den von Herrn C angestrengten Zivilverfahren vor dem Landgericht Münster gegen seine fortwirkende Neutralitätspflicht als Notar verstoßen, wird das durch Verfügung des Beklagten vom 12.06.2017 eingeleitete Disziplinarverfahren eingestellt.

    1. Die durch die Vorermittlungen entstandenen Kosten und die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/8 und die Beklagte zu 5/8.
    1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Die Berufung wird zugelassen.
    1. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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