Oberlandesgericht Köln, 2016-11-18, 1 U 51/16

1 U 51/16Tribunal supérieur18 nov. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 1 U 51/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-18

Aktenzeichen: 1 U 51/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1118.1U51.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2016 (18 O 315/15) aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung von 23.300,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 08.01.2016 verurteilt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten *1) des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 23.300,00 EUR.

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