Oberlandesgericht Köln, 2016-11-16, 4 WF 106/16

4 WF 106/16Tribunal supérieur16 nov. 2016

Regest

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 106/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-16

Aktenzeichen: 4 WF 106/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:1116.4WF106.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: § 43 FamGKG

Leitsätze

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wipperfürth vom 22.08.2016 dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 20.205,00 € festgesetzt wird.

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