Oberlandesgericht Köln, 2013-06-17, 2 Ws 331/13

2 Ws 331/13Tribunal supérieur17 juin 2013

Regest

Zur Frage der Einhaltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen. Bei umfangreichen Haftsachen ist regelmäßig eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als einem Verhandlungstag pro Woche erforderlich ( im Anschluss an BVerfG 17.01.2013 – 2 BvR 2098/12- ).

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 331/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-17

Aktenzeichen: 2 Ws 331/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0617.2WS331.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zur Frage der Einhaltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen.

Bei umfangreichen Haftsachen ist regelmäßig eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als einem Verhandlungstag pro Woche erforderlich ( im Anschluss an BVerfG 17.01.2013 – 2 BvR 2098/12- ).

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts A. vom 29.11.2011in der Fassung des Haftfortdauerbeschlusses der x. großen Strafkammer des Landgerichts A. vom 20.09.2012 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

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