Oberlandesgericht Köln, 2013-01-04, 2 Ws 837/12

2 Ws 837/12Tribunal supérieur4 janv. 2013

Regest

Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegens des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 837/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-04

Aktenzeichen: 2 Ws 837/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0104.2WS837.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegens des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verteidigers verworfen.

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