Oberlandesgericht Köln, 2012-12-20, 7 U 104/12

7 U 104/12Tribunal supérieur20 déc. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 7 U 104/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: 7 U 104/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1220.7U104.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 5 O 348/11 – teilweise abgeändert und die Klage wird hinsichtlich eines Teilbetrages von 5.143,30 € als unzulässig abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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