Oberlandesgericht Köln, 2012-04-13, 2 Ws 280-281/12

2 Ws 280-281/12Tribunal supérieur13 avr. 2012

Regest

Die Erledigungserklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch für die Dauer der Sicherungsverwahrung. Das die Sicherungsverwahrung anordnende Urteil bleibt als Rechtsgrundlage der Vollstreckung hiervon unberührt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 280-281/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-13

Aktenzeichen: 2 Ws 280-281/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0413.2WS280.281.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Erledigungserklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch für die Dauer der Sicherungsverwahrung. Das die Sicherungsverwahrung anordnende Urteil bleibt als Rechtsgrundlage der Vollstreckung hiervon unberührt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, § 473 Abs. 1 StPO.

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