Oberlandesgericht Köln, 2009-10-07, 2 Ws 468/09

2 Ws 468/09Tribunal supérieur7 oct. 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 468/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 2 Ws 468/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1007.2WS468.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenklage verursachten Kosten und Auslagen; diese hat der Angeklagte zu tragen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 1/5 ermäßigt. Die dem Beschwerdeführer hierin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen zu 4/5 der Staatskasse zur Last.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.